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   VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14   

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https://dejure.org/2015,82384
VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14 (https://dejure.org/2015,82384)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.03.2015 - 3 A 360/14 (https://dejure.org/2015,82384)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. März 2015 - 3 A 360/14 (https://dejure.org/2015,82384)
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  • VG Gießen, 24.02.2014 - 4 K 2911/13

    Telefonverzechnis, Herausgabe, Jobcenter

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14
    Dem lässt sich nicht entnehmen, dass der Zugang zu Informationen nur im Rahmen eines konkreten Vorgangs zu gewähren ist und dass nur die in diesem Zusammenhang aufbewahrten Informationen dem Auskunftsanspruch unterliegen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 24. Februar 2014, 4 K 2911/13.GI, BeckRS 2014, 48672; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Januar 2013, 5 K 981/11, zitiert nach juris, Rdnr. 37 f.; a.A.: VG Ansbach, Urteil vom 27. Mai 2014, An 4 K 13.01194, zitiert nach juris).

    Eine echte Gefahrenlage kann es aufgrund des Besitzes der Diensttelefonnummern und hierauf zurückführbaren Telefonanrufen nicht geben (vgl. hierzu ebenfalls: VG Gießen, Urteil vom 24. Februar 2014, 4 K 2911/13.GI, a.a.O.).

  • VG Leipzig, 10.01.2013 - 5 K 981/11

    Jobcenter Leipzig muss Anwaltskanzlei Diensttelefonliste mit Durchwahlnummern der

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14
    Dem lässt sich nicht entnehmen, dass der Zugang zu Informationen nur im Rahmen eines konkreten Vorgangs zu gewähren ist und dass nur die in diesem Zusammenhang aufbewahrten Informationen dem Auskunftsanspruch unterliegen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 24. Februar 2014, 4 K 2911/13.GI, BeckRS 2014, 48672; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Januar 2013, 5 K 981/11, zitiert nach juris, Rdnr. 37 f.; a.A.: VG Ansbach, Urteil vom 27. Mai 2014, An 4 K 13.01194, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 2 B 131.07

    Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für die für jedermann zugängliche

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14
    Im Übrigen hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Bediensteter einer Behörde einen Anspruch darauf, von Publikumsverkehr und von der Möglichkeit, postalisch oder elektronisch von außen mit ihm Kontakt aufzunehmen, abgeschirmt zu werden, es sei denn, legitime Interessen zum Beispiel der Sicherheit gebieten dies (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2008, 2 B 131/07, zitiert nach juris, Rdnr. 8).
  • VG Ansbach, 27.05.2014 - AN 4 K 13.01194

    (Kein) Anspruch auf Herausgabe von Telefonlisten und E-Mail-Adressen von

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.03.2015 - 3 A 360/14
    Dem lässt sich nicht entnehmen, dass der Zugang zu Informationen nur im Rahmen eines konkreten Vorgangs zu gewähren ist und dass nur die in diesem Zusammenhang aufbewahrten Informationen dem Auskunftsanspruch unterliegen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 24. Februar 2014, 4 K 2911/13.GI, BeckRS 2014, 48672; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Januar 2013, 5 K 981/11, zitiert nach juris, Rdnr. 37 f.; a.A.: VG Ansbach, Urteil vom 27. Mai 2014, An 4 K 13.01194, zitiert nach juris).
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